Gebührenstrukt bei einem Festgeldkonto
Das Festgeld gehört zu den sichersten und ertragsreichen Geldanlagen auf dem deutschen Kapitalmarkt. Bei dem Festgeldkonto handelt es sich um ein Termineinlagenkonto, bei dem die Bank bei Abschluss des Vertrages, einen festen Zinssatz, der vertraglich festgelegt wird, für die vereinbarte Kontolaufzeit gewährt. Die Kontoführung für das Festgeldkonto ist in der Regel kostenlos, jedoch entstehen für den Kontoinhaber Gebühren bei Festgeldkonten, wenn beispielsweise Ferngespräche, Computer- und Datenverbindungskosten für Transaktionen notwendig sind. Aber auch werden Gebühren bei vorzeitiger Auflösung des Festgeldkontos fällig.
Gebühren bei Festgeldkonten:
In den meisten Fällen fallen keine bei Festgeldkonten an, es kann jedoch zu indirekten Kosten kommen, zum Beispiel, wenn der Kunde ein Kombi-Paket in Anspruch nimmt. Dieses beinhaltet neben dem Festgeldkonto auch die Führung eines Girokontos bei der jeweiligen Bank. Hierbei werden Kontoführungsgebühren plus Kosten für mögliche Zusatzleistungen wie Kreditkarte fällig.
Gebühren bei Festgeldkonten: Kündigung
Das Festgeldkonto bietet Sicherheit und hohe Ertragschancen. Der Nachteil dieser Anlage besteht darin, dass das Geld für einen bestimmten Zeitraum, welcher mit der Bank festgelegt wurde, nicht verfügbar ist. Manchmal ist die Kündigung des Festgeldkontos, etwa wegen plötzlichen finanziellen Mehrbedarfs oder einem Todesfall, unausweichlich. In diesem Fall entstehen Gebühren bei Festgeldkonten seitens der Bank. Hierbei hängen die Gebühren von der Laufzeit des Festgeldkontos, der angelegten Summe und erwirtschafteten Zinsen ab. Darüber hinaus sehen manche Verträge automatische Verlängerung nach Beendigung der vertraglich festgelegten Laufzeit bei einer Bank vor, wenn der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt wurde.
Besteuerung der Zinserträge bei einem Festgeldkonto:
Die Zinserträge, die während der gesamten Laufzeit erzielt wurden, müssen als Kapitaleinkünfte versteuert werden.